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Präsenzbörse
 
Die Präsenzbörse (auch Präsenzhandel, Parkettbörse oder Parketthandel genannt) ist die klassische Form des Börsenhandels in einem Börsensaal, bei dem Unternehmen, Finanzdienstleister, Skontroführer, Freimakler und Händler vor Ort zu festen Geschäfts- bzw. Handelszeiten aufeinandertreffen und persönlich miteinander kommunizieren können. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Marktteilnehmer physisch präsent (anwesend) sind.
Skontroführer führen ihre Tätigkeiten an einer Präsenzbörse in speziell abgegrenzten Zonen, den sogenannten Maklerschranken, aus. Bis zum Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes im Juli 2002 saßen dort noch amtliche, von der Börsenaufsicht vereidigte Kursmakler, die auf zuruf häufig anwesende Käufer und Verkäufer zusammenbrachten.

Er ist unter Anderem für die Preisfeststellung am Parkett zuständig. Die einzelnen Rahmenbedingungen hierzu legen die jeweiligen Börsenordnungen fest. In Deutschland gibt es nach aktuellem Stand noch die folgenden 8 Präsenzbörsen für den Wertpapierhandel:

•    Berlin
•    Bremen
•    Düsseldorf
•    Frankfurt
•    Hamburg
•    Hannover
•    München
•    Stuttgart

Zugang durch die Öffentlichkeit in eine Präsenzbörse ist in der Regel nicht erlaubt. Lediglich die zugelassenen Handelsteilnehmer, die auf eigene oder fremde Rechnung Wertpapiere kaufen und verkaufen, können an einer Präsenzbörse physisch handeln. Der Wertpapierhandel an den Präsenzbörsen wird durch entsprechende Computersysteme (an der FWB beispielsweise Xontro) unterstützt.
 
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Stichworte:
Präsenzbörse, Parkettbörse, Präsenzhandel, Parketthandel, Börse, Parkett, FWB, Börsenhandel, Präsenzbörsen, Parkettbörsen
 
 
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