Sollte ein Staat aus diversen Gründen zahlungsunfähig werden, sollen auch die privaten Gläubiger an den Lasten beteiligt werden, sodass zukünftig keine Gläubigergruppen mehr bevorzugt werden. Ziel dieser Regelung ist, dass private Geldgeber nicht mehr
Kredite an bereits durch einen Staatsbankrott gezeichnete Länder vergeben mit der Erwartung, dass mögliche Verluste aus uneinbringlichen Forderungen durch Dritte (vor Allem durch den IWF) getragen werden.