Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Private Altersvorsorge
 
Die private Altersvorsorge (pAV) ist neben der gesetzlichen (gAV) und der betrieblichen (bAV) eine der drei Säulen der heutigen Altersvorsorge und dient als Ergänzung der Absicherung des Lebensunterhaltes sowohl der eigenen Person als auch der Familienangehörigen bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Grund von Alter, Krankheit, Unfall etc.
Charakteristisch für die private Altersvorsorge ist die Anlage bzw. das Ansparen von Kapital in Eigenregie. Man ist weder gesetzlich noch anderweitig dazu verpflichtet, privat Etwas für das Lebensalter zurückzulegen. Grundsätzlich stehen die eingezahlten Beiträge sowie die kapitalisierten zinsen ausschließlich dem Sparer zu. Zudem unterscheidet man im Allgemeinen zwischen einer monatlichen Auszahlung der Versicherungssumme oder einer Einmalzahlung an die versicherte Person.

Welche Verträge für die private Altersvorsorge abgeschlossen werden, obliegt einzig und allein dem Versicherungsnehmer. Er kann unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und Ziele zwischen zahlreichen Varianten wählen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden:

•    Kapitallebensversicherung
•    Private Rentenversicherung
•    Riester-Rente
•    Rürup-Rente
•    Fonds-Sparpläne
•    Immobilienbesitz
etc.

Bei privaten Altersvorsorgeverträgen ist darauf zu achten, dass die Auszahlung der Kapitalleistung nicht vor dem 60. Lebensalter erfolgt. Für die Vertragsgestaltung gelten das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vom 26. Juni 2001 sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als Grundlage.

Generell kann aber festgestellt werden, dass allein durch die gesetzliche Altersvorsorge in Form der gesetzlichen Rentenversicherung die zukünftige Einkommenslücke nur geringfügig abgedeckt werden kann. Die zusätzliche Absicherung über den Betrieb bzw. privat ist daher von großer Bedeutung und sollte bereits im frühen Alter wahrgenommen werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Rente, Lebensversicherung, Bank, Geld, Finanzen, private Altersvorsorge, pAV, bAV, gesetzliche Altersvorsorge, Versicherung
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten