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Privatvermögen
 
Als Privatvermögen definiert man Wirtschaftsgüter, die zum privaten Besitz eines Steuerpflichtigen gezählt werden. Bei einem Unternehmer müssen die Wirtschaftsgüter zu mehr als 90 Prozent privat genutzt werden (z.B. Gebäude als Wohngebäude etc.), um eben zum Privatvermögen des Inhabers zu gehören.
Vorrangig setzt sich Privatvermögen aus Gebrauchsvermögen und Wohnimmobilien zusammen. Eine besondere Eigenschaft kommt dem beweglichen Privatvermögen zu, das üblicherweise für die Beschaffung neuer Wirtschaftsgüter dient bzw. für Investitionen vorgesehen ist. Dazu zählt demnach beispielsweise:

•    Barvermögen
•    Bankguthaben
•    Sparguthaben
etc.

Grundsätzlich kann man sagen, dass das Privatvermögen durch die Besitzrechte garantiert ist. Rechtlich geregelt werden die Rechtsbeziehungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
 
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Stichworte:
Privatvermögen, privates Vermögen
 
 
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