Die Probability of Default ist dabei in der Regel für die folgenden beiden Positionen eines Institutes zu ermitteln: a) Kreditforderungen
b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Grundsätzlich sollte bereits vor Vertragsabschluss die Bonität des Kunden analysiert werden, da mit Hilfe von zins- oder Preisaufschlägen das Ausfallrisiko zumindest teilweise abgefangen werden kann. Bei
Krediten dienen vor Allem persönliche Einschätzungen des Beraters sowie interne Ratings zu einer solchen Bonitätsprüfung. Generell teilen die Institute ihre Kreditforderungen in die folgenden drei Kategorien ein:
• einwandfreie Forderungen, d.h. es besteht kein Zweifel an der Rückzahlung
• zweifelhafte Forderungen, d.h. es besteht Zweifel an der vollen Rückzahlung
• uneinbringliche Forderungen, d.h. der Kreditausfall steht fest Das Institut ist nach den allgemeinen Rechnungslegungsstandards verpflichtet, bei zweifelhaften Forderungen Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip vorzunehmen, um das eventuelle Risiko abzusichern.
Im Basel II-Papier ist zudem Folgendes festgelegt: „Die PD eines Kredits an Unternehmen oder Banken ist die 1-Jahres-PD der internen Risikoklasse, in die der Kreditnehmer eingeordnet ist, mindestens aber 0,03%. Die PD für Kredite an Staaten ist die 1-Jahres-PD der internen Risikoklasse, welcher der Kreditnehmer zugeordnet ist. Die PD der Kreditnehmer, die in Übereinstimmung mit der Referenz-Ausfalldefinition der/den Ausfallklasse/n zugeordnet werden, beträgt 100%.“