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Progression, kalte
 
Unter einer kalten Progression versteht man einen Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes, wenn Lohnsteigerungen nur einen Inflationsausgleich bewirken, ohne dass die Einkommensteuersätze der Inflationsrate angepasst werden. Die Definition ist der Erklärung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nachempfunden.
Durch die kalte Progression erhöht sich der Steuersatz für jeden Euro, der über dem grundfreibetrag liegt. Dadurch wiederum sinkt das Realeinkommen der Bürger.

Voraussetzung für eine kalte Progression ist stets das Vorherrschen einer Inflation, die einen Anstieg der Verbraucherpreise mit sich zieht. Wird nun von den Tarifpartnern ein Zuwachs des nominalen Einkommens entsprechend des Anstiegs der Preise vereinbart, wird der Preisanstieg zwar regelmäßig ausgeglichen, gleichzeitig aber kein höheres reales Einkommen erzielt. In Folge dessen steigert sich auch die Kaufkraft nicht oder nur gering. Daher ergibt sich trotz des progressiven Verlaufs der Steuererhöhung zum steigenden Einkommen (mit steigendem Einkommen steigt auch der Einkommensteuersatz) eine erhöhte Steuerbelastung, das der Durchschnittssteuersatz trotz unveränderten Realeinkommens ansteigt (= kalte Progression).

Kritisiert wird zunehmend, dass die kalte Progression eine versteckte Steuererhöhung darstelle, da die Steuerpflichtigen mit zunehmenden Einkommen auch in einen höheren Steuersatz geschoben werden, obwohl ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht zunimmt.

Um dem entgegenzuwirken, könnten automatisierte und regelmäßige Anpassungen der Einkommensteuertarife an die Entwicklung der Kaufkraft abhelfen. Allerdings besteht dabei wiederum die Gefahr der Förderung einer Inflation.
 
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Stichworte:
kalte Progression, Steuer, Steuern, Steuersatz, Steuererhöhung, Inflation, Einkommenssteuer, Einkommensteuer
 
 
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