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Prokurationsgeld
 
Das Prokurationsgeld (teilweise auch nur Prokuration genannt) ist eine kirchenrechtliche Abgabe, die zu leisten ist, wenn ein Bischof eine Kirchengemeinde aufsucht. Die Prokuration war früher das Anrecht eines Bischofs auf Verpflegung an einem Ort, an dem er sich gerade befindet und seine geistlichen Tätigkeiten ausübt.
Ursprünglich war das Prokurationsgeld eine Naturalabgabe für den Unterhalt eines Oberhirten, der zur Aufsicht und Spendung des Sakraments der Formung vor Ort aufgestellt war. Im Laufe der Zeit wurde aus dieser Naturalabgabe eine Abgabe in Geld und zu einer festen Gebühr in verschiedenen Ländern.
 
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Stichworte:
Prokurationsgeld, Prokuration
 
 
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