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Properhandel
 
Der Begriff „Properhandel“ ist eine andere Bezeichnung für den Eigenhandel im Börsenwesen. Darunter ist der Handel mit Finanzinstrumenten zu verstehen, bei dem der Trader (Händler) im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig ist. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist der Eigenhandel als eine Finanzdienstleistung von Instituten wie folgt definiert:
„(…) die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere.“

Die Institute führen dabei entweder Properhandel im eigenen Interesse (auf eigene Rechnung) durch oder folgen dem Auftrag eines Kunden (auf fremde Rechnung). Dabei hat der Properhandel eine Marktausgleichsfunktion, da die Institute zur Stabilisierung der Kurse am Markt beitragen können.

Ziel des Properhandels ist der Eigenhandelserfolg, d.h. der möglichst positive Unterschiedsbetrag zwischen Erträgen und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands.

Zu den Aktivitäten im Properhandel zählen vor Allem …

… der Kauf und Verkauf von
Wertpapieren
Devisen
Sorten
Edelmetallen
Derivaten

sowie

… die Aufnahme oder Anlage von Geld.
 
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Stichworte:
Properhandel, Proper, Eigenhandel, Handel, Börsenhandel
 
 
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