Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Prospektpflicht
 
Die Prospektpflicht ist im Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz, WpPG) geregelt. Demnach ist grundsätzlich für Wertpapiere, die im Inland öffentlich angeboten werden oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen, vom Anbieter bzw. Zulassungsantragsteller ein Prospekt zu veröffentlichen.
Zu beachten ist, dass schon bei Werbemaßnahmen für ein Wertpapier oder andere Finanzinstrumente nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Prospekt zu veröffentlichen, da diese Maßnahme als öffentliches Angebot betrachtet wird.

Die Prospektpflicht besteht nicht, wenn bereits ein Prospekt nach dem WpPG veröffentlicht worden ist sowie für Angebote von Wertpapieren, die eine der folgenden Fakten erfüllen:

•    Angebot richtet sich …
… ausschließlich an qualifizierte Anleger
… in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger
… an Anleger, die bei jedem gesonderten Angebot Wertpapiere ab einem Mindestbetrag von 50.000 Euro pro Anleger erwerben können

•    Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von 50.000 Euro

•    Verkaufspreis für alle angebotenen Wertpapiere beträgt über einen Zeitraum von 12 Monaten weniger als 100.000 Euro

Im Rahmen der Prospektpflicht hat der Anbieter bzw. Zulassungsantragsteller ein Prospekt in leicht analysierbarer und verständlicher Form aufzustellen. Es muss alle Angaben bezüglich des Emittenten und der öffentlich angebotenen oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassenen Wertpapiere enthalten, die notwendig sind, damit sich der potenzielle Anleger ein ausreichendes Urteil über die folgenden Faktoren machen kann:

•    Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
•    Finanzlage
•    Gewinne und Verluste
•    Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers
•    die mit diesen Wertpapieren verbundenen Rechte
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Prospektpflicht, Wertpapierprospekt, Prospekte, Prospektgesetz, Wertpapier-Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten