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Prüfung, mangelfreie
 
Unter einer mangelfreien Prüfung versteht man im Finanzwesen die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß den Vorschriften im Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und einem aus dieser Prüfung positiv resultierenden Ergebnis, d.h. die BaFin hat keinerlei Beanstandungen an die geprüften Institute.
Eine mangelfreie Prüfung liegt also dann vor, wenn die Institute die folgenden Vorschriften und Regeln einhalten:

•    Meldepflichten
Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Zweigniederlassungen haben der BaFin jegliche Geschäfte in Finanzinstrumenten, die …
… zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder
… in den regulierten Markt einer inländischen Börse einbezogen sind
spätestens an dem auf den Tag des Geschäftsabschlusses folgenden Werktag, der kein Samstag ist, mitzuteilen

•    Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006
•    Prüfungspflichten
•    Mitteilungspflichten gemäß Aktiengesetz (AktG)

Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich durch einen geeigneten Prüfer zu erfolgen. Sobald ein Fehler in Form von Abweichungen zu den gesetzlichen Vorschriften vorliegt, handelt es sich nicht mehr um eine mangelfreie Prüfung.
 
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Stichworte:
mangelfreie Prüfung, Prüfer, WpHG, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, BaFin
 
 
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