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Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
 
Die Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV), genauer gesagt die Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und über die Prüfung nach 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sowie die darüber zu erstellenden Berichte, ist eine Rechtsvorschrift des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) und enthält Bestimmungen über die Wirtschaftsprüfung bei Banken und anderen Finanzunternehmen.
Ausgefertigt wurde die PrüfbV am 17. Dezember 1998 und erstmals anzuwenden war sie auf die Prüfung, die das Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 1997 betraf.

Grundsätzlich regelt die Prüfungsberichtsverordnung Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung der Institute sowie von Zweigniederlassungen nach Kreditwesengesetz (KWG). Sie verweist auf die Prüf- und Berichtzeiten sowie Art und Umfang des Prüfberichtes der Prüfer.

Das Berichtsjahr, auf den sich die Prüfung erstreckt, ist demnach jenes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet. Aus dem Prüfungsbericht muss die wirtschaftliche Lage des Institutes klar hervorgehen. Nach der PeüfbV haben die Prüfer vor Allem zu berichten über:

•    Rechtsform und Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie Änderungen
•    Kapitalverhältnisse und Gesellschafterverhältnisse sowie Änderungen
•    Geschäftsleitung sowie Änderungen ihrer personellen Zusammensetzung  (Angabe der jeweiligen Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsleiter)
•    andere gesetzliche und satzungsmäßige Organe sowie Änderungen ihrer personellen Zusammensetzung
•    Besetzung der Positionen der leitenden Person und ihres Stellvertreters, ihre Stellung in der Aufbauorganisation des Instituts sowie Änderungen bei diesen Personen
•    Struktur der Bankgeschäfte, erbrachten Finanzdienstleistungen und anderer Geschäfte sowie Änderungen
•    außergewöhnliche Geschäfte sowie bevorstehende Aufnahme neuer Geschäftszweige
•    Einhaltung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie Erfüllung damit verbundener Auflagen
•    rechtliche und geschäftliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie bemerkenswerte Beziehungen zu anderen Unternehmen
•    organisatorischer Aufbau des Instituts und seine Änderungen
•    Entwicklung des Zweigstellen- und Zweigniederlassungsnetzes im In- und Ausland und des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
•    Angemessenheit der Dokumentation von Geschäftsvorgängen
•    Organisation des Rechnungswesens
•    Ausgestaltung und Angemessenheit des internen Überwachungssystems
•    Ausgestaltung der Innenrevision und deren Einbindung ins interne Überwachungssystem
 
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Stichworte:
Prüfungsberichtsverordnung, PrüfbV, Prüfung, Jahresabschluss, Prüfer, Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
 
 
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