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Put-Option
 
Die Put-Option (Verkaufsoption) ist eine Grundposition im Optionsgeschäft. Für den jeweiligen Inhaber der Option definiert sie das Recht (keine Pflicht), eine festgelegte Menge eines bestimmten Basiswertes (z.B. Aktie) innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes (Optionsfrist) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt (Optionstermin) zu einem vertraglich vereinbarten Preis zu verkaufen.
Für den Erwerb einer Put-Option hat der Käufer (Long-Position) eine entsprechende Optionsprämie an den Verkäufer (Short-Position) zu leisten. Je nach Position unterscheiden sich auch die jeweiligen Ziele beim Handel mit Put-Optionen:

A) Käufer einer Put-Option
Den Kauf einer Verkaufsoption nennt man auch Long Put. Der Käufer sitzt hier am längeren Hebel, der er darüber entscheidet, wann und ob er die Option überhaupt ausübt, sodass der Verkäufer nur abwarten kann.

Ist man auf der Käuferseite, erwartet man in der Regel fallende Kurse. Der Käufer erwirbt mit der Option das Recht, bestimmte Finanztitel, die sich in seinem Besitz befinden, zu einem entsprechend den Optionsbedingungen vereinbarten Preis an den Verkäufer der Put-Option zu verkaufen. Mit der Vereinbarung eines festen Preises für seine Titel sichert er sich also gegen fallende Kurse am Markt ab. Tritt die prognostizierte Entwicklung tatsächlich ein, wird er die Put-Option ausüben und die Papiere zum Optionspreis an den Optionsverkäufer verkaufen. Er erzielt einen höheren Verkaufspreis, als er es bei Direktverkauf am Markt hätte erzielen können.

Immer berücksichtigt werden sollte die Optionsprämie, die man für den Erwerb der Option bezahlt hat. Die Gewinnspanne bei Ausübung der Option durch den Optionsinhaber sollte mindestens diesen Betrag erzielen, da sonst Verlust gemacht wird.

B) Verkäufer einer Put-Option
Den Verkauf einer Verkaufsoption nennt man auch Short Put. Der Verkäufer muss abwarten, ob und wann der Optionskäufer seine Option ausübt.

Beim Verkauf einer Put-Option erwartet man üblicherweise steigende Kurse. Man verkauft die Option und geht damit die Verpflichtung ein, bei Ausübung der Option durch den Käufer die zu verkaufenden Finanztitel abzunehmen und den vereinbarten Preis dafür zu zahlen. Sollte die prognostizierte Kursentwicklung eintreten und der Optionsinhaber übt tatsächlich seine Put-Option aus, dann macht der Verkäufer einen Gewinn, da er die Papiere zu einem günstigeren Preis erwerben kann, als sie derzeit am Markt erhältlich wären. Zudem kann er die Titel nach dem Kauf auch besser am Markt wieder verkaufen.
 
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Stichworte:
Put-Option, Put, Putoption, Verkaufsoption, Short Put, Long Put, Short-Position, Long-Position, Optionen, Optionsgeschäft
 
 
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