Grundsätzlich gilt, dass ein bankinternes Ratingverfahren die Risiken in einer …
… kohärenten,
… verlässlichen und
… angemessenen
Weise klassifiziert und misst. Zudem muss das Rating …
… eine aussagekräftige Bewertung der
Kreditnehmer und der Geschäfte,
… eine klare Differenzierung zwischen den Risiken und
… eine hinreichend genaue und in sich schlüssige, quantitative Risikoschätzung
ermöglichen.
Werden diese Anforderungen erfüllt, dann stellt das interne Rating bereits eine angemessene Grundlage für den durch Basel II eingeführten IRB-Ansatz dar (Internal Ratings Based Approach).
Generell können die Banken verschiedene Rating-Systeme innerhalb jeder einzelnen Forderungsklasse verwenden. So können sich die Ratings beispielsweise auf bestimmte Branchen oder Marktsegmente beziehen.