Beim IRB-Ansatz zum Beispiel sind die folgenden Schritte zu beachten: 1. Kategorisierung der Aktiva Das Kreditportfolio muss vorerst segmentiert werden. Demnach müssen die Positionen in Forderungsklassen mit unterschiedlichen zugrundeliegenden Risikomerkmalen aufgeteilt werden, die sich wie folgt gestalten:
a) Unternehmen
b) Staaten
c) Banken
d) Privatkunden (Retail)
e) Beteiligungspositionen
Die Forderungsklasse „Unternehmen“ wird hierbei nochmals in fünf Unterklassen von Spezialfinanzierungen geteilt:
1. Projektfinanzierung
2. Objektfinanzierung,
3. Rohstoffhandelsfinanzierung
4. Finanzierung von Mietimmobilien
5. hochvolatile gewerbliche Realkredite
Auch die Forderungsklasse „Retail“ unterteilt sich nochmals in 3 Unterklassen:
1. Kredite, die durch Wohnimmobilien besichert sind
2. qualifizierte revolvierende Retail-Kredite
3. alle anderen Retail-Kredite
2. Bestimmung der Ratingkriterien und Ratingklassen Um die oben aufgeführte Kategorisierung vornehmen zu können, müssen die Forderungspositionen entsprechend der Kriterien des IRB-Ansatzes kategorisiert und in die jeweilige Forderungsklasse eingeordnet werden.
3. Prüfung der Bonität der Kreditnehmer Die Bonität der Kreditnehmer gibt einen weiteren hinweis auf die Zuordnung der Position zu einer passenden Ratingklasse.
4. Ermittlung der Risikoeinflussfaktoren Berechnet werden müssen unter Anderem die folgenden Faktoren:
• Ausfallwahrscheinlichkeit
• erwarteter Verlust im Falle eines Ausfalls
•
Kredithöhe im Ausfallzeitpunkt
• Kreditrestlaufzeit
5. Ermittlung der Risikogewichte
6. Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung