Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Realkreditinstitute
 
Die Realkreditinstitute gehören in die Gruppe der Spezialkreditinstitute des deutschen Bankenmarktes und umfassen sowohl die privatrechtlichen Realkreditinstitute als auch die öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten. Demnach unterliegen die einzelnen Institute auch unterschiedlichen Rechtsgrundlagen entsprechend ihrer Rechtsform.
1. Privatrechtliche Realkreditinstitute
Hierzu gehören …
… private Hypothekenbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) sowie
… Schiffspfandbriefbanken

Für diese Form der Realkreditinstitute dient das Pfandbriefgesetz (PfandBG) als Rechtsgrundlage. Es löste das bis dato gültige Hypothekenbankgesetz (HBG) und das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG) ab. Spitzenverband dieser Realkreditinstitute ist der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP).

Beispiele:
•    Deutsche Hypothekenbank AG
•    Berlin-Hannoversche Hypothekenbank
•    Corealcredit Bank

2. Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Diese Institute befinden sich ganz oder überwiegend in der öffentlichen Hand, sodass Eigentümer oder Träger unter Anderem die folgenden sein können:

•    Staat
•    Land
•    Gemeinde
•    Zweckverbände
•    andere öffentlich-rechtliche Institutionen

Beispiele:
•    Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank
•    Sparkasse KölnBonn
•    HSH Nordbank AG

Realkreditinstitute beschaffen sich die Mittel für die Kreditvergaben über den Kapitalmarkt vorrangig durch die Ausgabe (Emission) langfristiger Schuldverschreibungen (Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen) oder das Angebot langfristiger Einlagen. Demnach begeben Realkreditinstitute langfristige Darlehen, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind und betreiben zugleich das Kommunalkreditgeschäft. Zu beachten ist, dass Realkreditinstitute nur bestimmte Geschäfte am Bankensektor durchführen dürfen. Sie sind im Umfang ihrer Bankgeschäfte somit eingeschränkt.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Realkreditinstitute, Realkreditinstitut, Hypothekenbank, Pfandbirefbank, Grundkreditanstalt
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten