Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Realsicherheit
 
Eine Realsicherheit ist eine Möglichkeit der Kreditsicherung, bei der das Darlehen gegen die Bestellung dinglicher Rechte für den Kapitalgeber abgesichert wird. Das bedeutet, dass der Kredit gebenden Bank Rechte an Vermögensgegenständen des Kreditnehmers übertragen werden.
Bei einer solchen Realsicherheit hat der Kreditgeber im Falle eines Zahlungsverzuges des Kreditnehmers einen bevorrechtigten Anspruch auf die bestellte Sicherheit, d.h. er kann auf das Sicherungsobjekt zugreifen und beispielsweise durch den Verkauf dessen die Darlehensforderung ganz oder teilweise begleichen. In manchen Fällen hat der Kreditgeber zusätzlich auch Zugriffsrechte auf das weitere Vermögen des Schuldners, wobei hier kein Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern besteht.

Zu den Realsicherheiten zählen beispielsweise:

•    Zession

-> Abtretung von Forderungen und Rechten
Beispiele:
- Forderungen aus Warenlieferungen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Forderungen aus Sparguthaben
- Forderungen aus Mietverhältnissen
etc.

•    Sicherungsübereignung

 -> Übereignung von beweglichen Sachen
Beispiele:
- Kraftfahrzeuge
- Maschinen
- Eirichtungsgegenstände
etc.

•    Pfandrecht
-> Verpfändung von Forderungen und anderen Rechten
Beispiele:
- Forderungen aus Sparguthaben
- AGB-Pfandrecht
- Wertpapierforderungen
etc.

-> Verpfändung von beweglichen Sachen
Beispiele:
- Edelmetalle
- Schmuck
etc.

-> Verpfändung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Realsicherheit, Realsicherheiten, Realkredit, Realsicherung, dingliche Sicherheit, Kreditsicherheit
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten