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Rechnungseinheit (RE)
 
Die Rechnungseinheit, kurz RE, ist eine im Geldwesen einer Volkswirtschaft oder eines Währungsgebietes verwendete, künstlich konstruierte Rechengröße, die Werte und Preise beispielsweise von Guthaben oder Verbindlichkeiten etc. ausdrückt. Sie setzt sich üblicherweise aus einer Kombination mehrerer Währungseinheiten oder anderer Variabeln zusammen und wird überwiegend dann genutzt, wenn keine normale Währungseinheit oder Rechenvariable verwendet werden soll oder kann.
Beispiele:

1. Europäische Rechnungseinheit (ERE)
Sie war die gemeinschaftliche Rechengröße der europäischen Währungen nach dem Scheitern des Bretton-Wood-Systems, dem Verlust der Leitfunktion des US-Dollars sowie dem Scheitern des Werner-Plans.  Die ERE setzte sich aus den Währungen der damaligen EWG-Mitgliedstaaten (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) zusammen und war Grundlage für die Verrechnungen der Währungen dieser Gemeinschaft. Mit der Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) wurde die ERE durch die gemeinschaftliche Europäische Währungseinheit (European Currency Unit, kurz ECU) abgelöst.

2. Verrechnungspreise in Konzernen
Hier entspricht die Rechnungseinheit dem Preis, der sowohl zwischen unterschiedlichen Bereichen eines Unternehmens als auch zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für betriebsinterne, ausgetauschte Güter und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird.

3. Sonderziehungsrechte (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF)
Die Rechnungsgröße stellt eine künstliche Währungseinheit dar, die dient vorrangig der Erleichterung des Transaktionsaustausches zwischen den Zentralbanken.
 
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Stichworte:
Rechnungseinheit, Rechnungseinheiten, RE, Rechengröße, ERE, Europäische Rechnungseinheit, ECU, Sonderziehungsrecht, SZR
 
 
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