Grundsätzlich differenziert man zwischen den folgenden vier Teilgebieten des Rechnungswesens: 1. Externes Rechnungswesen (Buchführung) = Buchführung und Bilanz
Auf Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) dient das externe Rechnungswesen der Leistungsdokumentation gegenüber Außenstehenden (extern) sowie der Weitergabe von Informationen nach außen. Hier wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens im Rahmen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (
GuV-Rechnung) dargestellt.
Zu den Aufgabenbereichen des externen Rechnungswesens gehören demnach: • laufende Buchführung über alle erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle
• Durchführung von Inventar und Inventur
• Aufstellung des Jahresabschlusses sowie von Zwischenbilanzen etc.
2. Internes Rechnungswesen (Betriebsbuchhaltung) = Kosten- und Erlösrechnung
Hauptaugenmerk liegt auf der Planung, Kontrolle und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse und Ziel ist die mögliche Maximierung des Unternehmensgewinns.
Zu den Aufgabenbereichen des internen Rechnungswesens gehören demnach: • Controlling
• Gesamtbetriebskalkulation
• Kostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung)
etc.
3. Betriebsstatistik und Vergleichsrechnung Grundlage für die internen Betriebsstatistiken und Vergleichs- bzw. Kontrollrechnungen sind die Ergebnisse des internen Rechnungswesens.
Zu den Aufgabenbereichen der Betriebsstatistik gehören: • Erstellen einer Betriebsstatistik
• Durchführen einzelbetrieblicher Vergleiche
• zwischenbetriebliche Vergleiche
etc.
4. Planungsrechnung Dieser zukunftsbezogene Bereich des Rechnungswesens umfasst die unternehmens- und betriebsbezogene Vorschaurechnung und schafft eine Basis für Entscheidungen und Strategien des Unternehmens.