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Rechtsangleichung
 
Unter einer Rechtsangleichung versteht man die Harmonisierung eines untergeordneten Rechts (z.B. nationales) an ein entsprechendes übergeordnetes (z.B. internationales). Eng damit verbunden ist die Vereinheitlichung und Bündelung vieler einzelner Rechtsnormen in einem übergeordneten, allgemein gültigen Recht.
So spricht man von einer Rechtsangleichung häufig in Zusammenhang mit den Bemühungen und Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) für eine einheitliche Rechtsbasis für den gesamten Euroraum, speziell für die vielen einzelnen Finanzdienstleister (europäische Harmonisierung).

In Folge der Harmonisierung wurden bereits zahlreiche europäische Richtlinien, Verordnungen und Gesetze erlassen, die in nationales Recht der einzelnen Länder umgesetzt wurden und damit einen weiteren Schritt zur europäischen Rechtsangleichung zugetan haben.
 
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Stichworte:
Rechtsangleichung, Harmonisierung, Recht
 
 
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