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Rechtsrisiko
 
Das Rechtsrisiko ist ein operationelles Risiko bei Banken und Versicherungsgesellschaften und wird vom Baseler Ausschuss generell definiert als „die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten“. Diese Definition bezieht sich sowohl auf das operationelle Risiko gesamthaft als auch auf das Rechtsrisiko im Speziellen.
Grundsätzlich entstehen Rechtsrisiken aber immer dann, wenn Rechtsvorschriften und der durch die Rechtsprechung vorgegebene Rahmen nicht beachtet werden. Diese Missachtung kann sowohl unverschuldet als auch beabsichtigt sein und überwiegend aus den folgenden Tatsachen resultieren:

•    Unkenntnis
•    unzureichende und mangelhafte Rechtsanwendung
•    nicht aktuell vorherrschende Rechtsordnung (verzögerte Reaktion auf Rechtsveränderungen)
etc.

In der Regel findet man in den Unternehmen und Instituten entsprechende Rechtsabteilungen, die sich überwiegend mit dem Rechtsrisiko und eventuelle Folgen beschäftigen. Sie setzen sich gerichtlich und außergerichtlich mit den Parteien auseinander.

Zu den Rechtsrisiken eines Unternehmens zählt beispielsweise das …

•    Vertragsrisiko

- falsche oder fehlerhafte Formulierungen der Vertragsbedingungen
- falsche Übersetzungen fremdsprachiger Verträge
- Auslassen oder Übersehen folgeschwerer Vertragspunkte

Rechtsrisiken können in Kredit- und Liquiditätsrisiken oder andere Risiken eines Institutes münden. Es kann zu Ausfällen, Liquiditätsengpässe etc. kommen.

Vor Allem in den letzten Jahren und mit dem Laufe der Zeit sind die Rechtsrisiken speziell für die Finanzinstitute gestiegen, da im Zuge der Internationalsierung auch der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr zugenommen hat und zunimmt.
 
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Stichworte:
Rechtsrisiko, Rechtsrisiken, Recht, Risiko, operationelles Risiko, operationelle Risiken
 
 
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