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Referenzpreis
 
Unter einem Referenzpreis versteht man einen Vergleichspreis, der als Bezugsbasis für andere Preise anderer Güter (Waren und Dienstleistungen) oder anderer Finanzwerte herangezogen wird. Er ähnelt dem Referenzzinssatz, wobei der Preis als absoluter und der Zinssatz als relativer Wert dargestellt ist.
Vor Allem im alltäglichen Handelsgeschäft finden Referenzpreise ständig Anwendung. Verbraucher ziehen einen Referenzpreis für Vergleiche mit anderen Angeboten heran. Dieser Preis ist üblicherweise der für den Konsumenten akzeptable Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Dennoch schaut man nach günstigeren Angeboten.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Referenzpreis in der Landwirtschaft zu. Hier wurde er früher Interventionspreis genannt und ist der Preis, den ein Staat für den Ankauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu zahlen bereit ist. Er wird vorher vom Ministerrat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) oder auch vom Bundesrat speziell für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte festgesetzt. Der Ankauf dieser Produkte findet allerdings in der Regel nur dann statt, wenn die Erzeugnisse am freien Markt nicht zu einem höheren Preis verkauft werden können. Da dieser Referenzpreis garantiert ist und definitiv gezahlt wird, ist er auch als ein „Garantiepreis“ anzusehen.
 
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Stichworte:
Referenzpreis, Referenzzinssatz, Preis, Referenz-Preis, Interventionspreis, Referenzpreise, Garantiepreis
 
 
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