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Regulierungsarbitrage
 
Unter dem Begriff „Regulierungsarbitrage“ versteht man die Vorgehensweise von Banken, verschiedene Kreditportfolios und deren Risiken über eine Verbriefungstransaktion an eine externe Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, kurz SPV) zu geben und dadurch die verlangte aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung der Unternehmen zu drücken.
Mit Hilfe der Regulierungsarbitrage gliedert das Unternehmen also risikorelevante Positionen aus der Bilanz aus und kann damit die Eigenkapitalvorschriften indirekt umgehen, indem es die Unterlegungen mit entsprechenden Mitteln einfach vermeidet. Am effektivsten ist diese Methode, wenn die Verbriefungen mit institutionellen Investoren erfolgt, die ihrerseits nicht den bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalunterlegungsvorschriften unterliegen, da hier die Eigenkapitalunterlegung deutlich in die unteren Prozentbereiche gedrückt werden kann. Besonders kommen daher ausländische Banken, Versicherungsgesellschaften oder Hedge Fonds als Risikokäufer in Frage.

Die Regulierungsarbitrage unterstützt die Banken also bei der Reduzierung des regulatorisch geforderten Eigenkapitals. Dadurch werden sie auch kreditwürdiger und können ihren Verschuldungsgrad steigern. Dies hat zur folge, dass auch die Eigenkapitalrendite steigt. Durch die Regulierungsarbitrage beschaffen sich die Banken also entsprechende Wettbewerbsvorteile, die allerdings nicht aus dem Ergebnis eines besseren Marktangebotes resultieren, sondern ausschließlich Auswirkungen des Regulierungssystems der Unternehmen darstellen. Die Regulierungsarbitrage stellt daher eine Art sachverhalts-gestaltende Bilanzpolitik dar.
 
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Stichworte:
Regulierungsarbitrage, Regulierungs-Arbitrage, Regulierung
 
 
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