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Reichsbank, Deutsche
 
Die Deutsche Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches und auf Basis des Bankgesetzes vom März 1875 durch die Übernahme der Preußischen Bank errichtet. Ihren Sitz hatte die zentrale Notenbank in Berlin und sie war zuständig für die Regelung des Geldumlaufs im Reichsgebiet, die Erleichterung der Zahlungsausgleichungen und die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals.
Grundsätzlich war die Deutsche Reichsbank entsprechend des damaligen Bankgesetzes berechtigt, die folgenden Geschäfte durchzuführen:

•    Kauf und Verkauf von Gold- und Silberbarren und –münzen
•    Diskontierung, Kauf oder Verkauf von …
… Wechsel mit Verfallzeit von max. 3 Monaten und min. 2 als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete
… Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit Fälligkeit von spätestens 3 Monaten
•    Ausgabe von verzinslichen Darlehen für max. 3 Monate gegen bewegliches Pfand wie …
… gemünztes oder ungemünztes Gold oder Silber,
… verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen der öffentlichen Hand,
… verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen nicht deutscher Staaten bis max. 50 Prozent des Kurswertes
… Wechsel
etc.
•    Kauf oder Verkauf von Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
•    Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten und Behörden
•    Kauf oder Verkauf von Effekten aller Art sowie Edelmetalle nach vorheriger Deckung und auf fremde Rechnung
etc.

Zudem war die Deutsche Reichsbank berechtigt, Banknoten auszugeben.

Das Grundkapital der Bank betrug 120 Millionen Mark, das wiederum im Besitz privater Anteilseigner war. Die Aufsicht über die Bank unterlag einem Bank-Kuratorium angeführt vom Reichskanzler.
 
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Stichworte:
Deutsche Reichsbank, Reichsmark, Notenbank, Zentralnotenbank, Deutsches Reich
 
 
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