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Rente
 
Der Begriff „Rente“ bezeichnet im Allgemeinen eine regelmäßige Zahlung an einen berechtigten Leistungsempfänger. Diese Leistung kann aus verschiedenen Vertragsgrundlagen resultieren. Dazu zählen beispielsweise Rentenversicherungen, gesetzliche Rentenversicherung oder auch die betriebliche Altersvorsorge.
1. Rente aus Rentenversicherungsverträgen
Der Vertrag garantiert dem Versicherten zum Fälligkeitstermin eine entsprechende Leibrente. Dafür ist ein Eigenbeitrag in Form einer Einmalzahlung oder regelmäßiger monatlicher, quartalsmäßiger etc. Beitragsraten zu entrichten. Das Kapital wird üblicherweise verzinst und zum vertraglich festgelegten Rentenbeginn ausgezahlt. Dabei ist es in der Regel nicht möglich, den gesamten Kapitalbetrag einmalig auszahlen zu lassen. Allerdings kann man in manchen Verträgen Teilbeträge im gesamten auszahlen lassen. Dabei muss aber beachtet werden, dass sich die weitere Rente um den bereits verfügten Betrag mindert.

Spezielle Formen der Rentenversicherungsverträge gewähren dem Leistungsempfänger außerdem staatliche Förderungen. Dazu gehören vor Allem die Riester- und Rürup-Rente. Hierbei müssen aber entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein, um die volle Förderung zu erhalten.

2. Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung
Die Regelungen zu dieser Rente finden sich im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI). Grundsätzlich gibt es für den Großteil der Bevölkerung eine Pflicht, in der gesetzlichen Rente versichert zu sein. Zudem werden die folgenden Rentenarten differenziert:

wegen Alters
•    Regelaltersrente
•    Altersrente für langjährig Versicherte
•    Altersrente für schwerbehinderte Menschen
•    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
•    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
•    Altersrente für Frauen

wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

•    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
•    Rente wegen voller Erwerbsminderung
•    Rente für Bergleute
•    Rente wegen Berufsunfähigkeit
•    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

wegen Todes
•    kleine Witwenrente oder Witwerrente
•    große Witwenrente oder Witwerrente
•    Erziehungsrente
•    Waisenrente

3. Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die Rente stellt eine seitens des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer auf Grundlage eines Arbeitsvertrages zugesagte Versorgungsleistung im Alter, bei Invalidität oder Tod dar. Dabei kann zwischen den folgenden Durchführungswegen gewählt werden:

•    Direktzusage
•    Unterstützungskasse
•    Pensionskasse
•    Pensionsfonds
•    Direktversicherung
 
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Stichworte:
Rente, Rentenzahlung, Rentenversicherung, Rentenversicherungen, gesetzliche Rente, gesetzliche Rentenversicherung, bAV, betriebliche Altersvorsorge
 
 
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