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Rentenmark (RM)
 
Die Rentenmark (RM) war vom 1. November 1923 bis formal 1948 eine Übergangswährung zur Überwindung der damals herrschenden Inflation in Deutschland, die durch Rentenpapieren gedeckt war, denen wiederum Grundschulden als Sicherung dienten, d.h. Grundbesitzer mussten einen entsprechenden prozentualen Teil ihres Grundbesitzes an den Staat übertragen. Ende 1924 wurde die RM aber im Rahmen des Dawes-Plans von der Reichsmark abgelöst.
Ausgegeben wurde die Rentenmark von der im Oktober 1923 im Zuge der gesetzlichen Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank gegründeten Deutschen Rentenbank ausgegeben. Der Wechselkurs zur bis dato umlaufenden Papiermark war 1:1 Billion und zum US-Dollar 4,2:1. Das bedeutete Folgendes:

1 Billion Papiermark = 1 Rentenmark
4,20 Rentenmark = 1 US-Dollar


Die Einführung der Rentenmark war vor Allem auch aus dem Grund notwendig, weil die landwirtschaftlichen und industriellen Produzenten ihre Waren nicht mehr gegen die inflationäre Papiermark ausgaben.

Die Rentenmark war allerdings kein gesetzliches Zahlungsmittel, sodass auch kein Annahmezwang bestand. Da sie von der Bevölkerung im Allgemeinen aber sehr gut angenommen und akzeptiert wurde, kam die Inflation ins Stocken und ging auf ein rasches Ende zu. In der Literatur ist in diesem Zusammenhang auch vom „Wunder der Rentenmark“ die Rede.

Mit der Einführung der Reichsmark wurde die Rentenmark zumindest aus der amtlichen Sprache gestrichen. Sie bestand allerdings noch über das Jahr 1924 fort. Noch bis 1948 waren diverse Rentenmark-Papiere im Umlauf.

 
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Stichworte:
Rentenmark, RM, Reichsmark, Übergangswährung, 1923, Inflation
 
 
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