Die gehandelten Vermögenswerte stellen in der Regel Wertpapiere dar, sodass es sich um
echte Wertpapierpensionsgeschäfte handelt, d.h. der Verkäufer überlässt dem Käufer die Papiere für eine bestimmte Laufzeit und übernimmt die Verpflichtung zum Rückkauf. Der Rückkaufszeitpunkt kann dabei entweder von vornherein festgelegt oder später vereinbart werden.
Bei einem Repogeschäft wird also der Rückkauf der übergebenen Werte vereinbart. Der Käufer (auch Pensionsnehmer genannt) verpflichtet sich hierbei, identische Vermögensgegenstände zum Fälligkeitszeitpunkt an den Verkäufer (auch Pensionsgeber genannt) zu liefern.
Repogeschäfte finden auch im Bereich der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) Anwendung. Bei den
befristeten Transaktionen handelt es sich um eine Art der geldpolitischen Operationen, bei denen die Zentralbank Vermögenswerte (ebenfalls üblicherweise Wertpapiere) im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung verkauft und dieses Geschäft somit von vornherein zeitlich begrenzt. Es wird ein Rückkaufspreis vereinbart, der von der EZB zu einem bestimmten Termin für den Rückkauf der Werte gezahlt werden muss. Seitens der Geschäftsbanken handelt es sich um eine besicherte
Kreditaufnahme, die somit als Verbindlichkeit aus der Passivseiter der Bilanz erfasst werden muss. Auch die Zinsaufwendungen für das Repogeschäft sind als Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erfassen. Da hier üblicherweise Liquidität in Form von Zentralbankgeld als Vermögenswert dient und Wertpapiere zur Besicherung dieses Repogeschäftes genutzt werden, spricht man auch von einem
General Collateral Repo. Bei Geschäften, in denen ein bestimmtes Wertpapier als Vermögenswert dient, handelt es sich um sogenannte
Special Collateral Repos.