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Risiko, personelles
 
Das personelle Risiko ist Teil des operationellen Risikos (auch operationales Risiko genannt) und bezieht sich stets auf die eintretenden Verlustgefahren in Folge einer Unzulänglichkeit oder des Versagens von Personen (Mitarbeiter, leitende Angestellte, Manager etc.). Dabei lässt sich das personelle Risiko unter Anderem wie folgt differenzieren:
Engpassrisiko
z.B.:
•    fehlende Leistungsträger im Unternehmen

Anpassungsrisiko
z.B.:
•    Beschäftigung falsch qualifizierte Mitarbeiter
•    keine Anpassungsfähigkeit bzw. kein Willen der Mitarbeiter

Austrittsrisiko
z.B.:
•    betriebliche Leistungsträger verlassen das Unternehmen

Motivationsrisiko
z.B.:
•    fehlende Arbeitsbereitschaft
•    geringe Leistungserbringung

Hinsichtlich der operationellen Risikoereignisse, die durch die Bank für internationalen Zahlungsausgleich zusammengetragen wurden, kann man beispielsweise die Folgenden als Verursacher des personellen und damit auch des operationalen Risikos zählen:

1. interne betrügerische Handlungen
z.B.:
•    absichtlich falsche Angabe von Positionen
•    Diebstahl durch Mitarbeiter
•    Insidergeschäfte auf eigene Rechnung von Mitarbeitern

2. Einstellungspraktiken und Sicherheit am Arbeitsplatz
z.B.:
•    Haftungsansprüche von Mitarbeitern
•    Verstoß gegen Vorschriften der Arbeitsmedizin und der Sicherheit
•    Gewerkschaftliche Aktivitäten
•    Diskriminierungsklagen
•    allgemeine Haftung

3. Kunden, Produkte und Geschäftspraxis
z.B.:
•    Verletzung von Treuhänderpflichten
•    Missbrauch vertraulicher Kundeninformationen
•    unsaubere Handelspraktiken auf Rechnung der Bank
•    Geldwäsche
•    Verkauf nicht genehmigter Produkte

Da das personelle Risiko Teil des operationellen Risikos ist, unterliegt es ebenfalls einem strengen und umfangreichen Risikomanagement, das die Banken zwingt, die Risiken zu minimieren und keine unnötigen Gefahren einzugehen.
 
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Stichworte:
personelles Risiko, personelle Risiken, operationelles Risiko, operationales Risiko, Basel II, Risiken
 
 
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