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Risikoarbitrage
 
Die Risikoarbitrage ist eine marktneutrale Handelsstrategie an einer Effektenbörse speziell bei Übernahmen von Unternehmen (Zielgesellschaft). Hierbei nutzt der Anleger die in der Regel günstige Kursstellung der Papiere des zu übernehmenden Unternehmens, indem er die Anteile heute günstig erwirbt und zum Übernahmezeitpunkt zu dem üblicherweise höheren Angebotspreis wieder verkauft. Die Differenz der Kurse stellt die Arbitrage dar.
Risikoarbitragen findet man demnach bei börsengehandelten Unternehmen. Die Anteile der Zielgesellschaft notieren dabei üblicherweise unterhalb des angebotenen Preises. Daraus lässt sich eine Arbitragemöglichkeit des Anlegers (Händlers) erkennen, denn er kann die Papiere der Zielgesellschaft zum günstigeren Preis kaufen und schließlich zum Übernahmezeitpunkt zum (höheren) Angebotspreis wieder verkaufen.

Der grobe Ablauf sieht wie folgt aus:

Der Übernehmer (Arbitrageur) bietet am Markt eigene Aktien mit einem festen Bezugsverhältnis zu den Aktien der Zielgesellschaft an. Die Aktien des übernehmenden Unternehmens werden über einen Leerverkauf veräußert. Der Arbitrageur erwirbt die günstiger notierten Aktien des Übernahmeziels an der Börse. Zum Übernahmezeitpunkt werden schließlich die Aktien der Zielgesellschaft mit denen des Übernehmers getauscht, d.h. die Risikoarbitrage wird glatt gestellt (ausgeglichen), und der Arbitrageur kann sie zu einem höheren Preis (Angebotspreis) wieder verkaufen.

Dabei gilt Folgendes:

Je unsicherer die Übernahmetransaktion ist, desto größer, aber auch risikobehafteter, sind die Preisspanne und damit der Gewinn für den Arbitrageur. Eine solche Unsicherheit kann beispielsweise aus kartellrechtlichen Gründen entstehen. Zudem könnte die Eignung des übernehmenden Unternehmens als zweifelhaft betrachtet werden.
 
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Stichworte:
Risikoarbitrage, Arbitrage
 
 
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