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Risikokapitalquote
 
Unter der Risikokapitalquote versteht man eine Bilanzkennzahl, die das Verhältnis des Risikokapitals zum Gesamtkapital des Unternehmens definiert. Das Risikokapital bezieht sich dabei auf das im Unternehmen eingesetzte (Eigen)Kapital zur Deckung unvorhersehbarer wirtschaftlicher Verluste.
Die Formel für die Risikokapitalquote sieht wie folgt aus:

Risikokapitalquote = (Risikokapital ÷ Gesamtkapital) * 100

Das Risikokapital setzt sich zusammen aus …

… Rückstellungen (Abfertigungsrückstellung, Pensionsrückstellung, langfristige Rückstellungen) und
… stillen Reserven.

Teilweise werden auch die kurzfristigen Rückstellungen mit berücksichtigt.

In der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen  (Anlageverordnung, kurz AnlV) ist hinsichtlich der Risikokapitalquote festgehalten, dass dieses maximal 35 Prozent des Sicherungsvermögens und des sonstigen gebundenen Vermögens betragen darf. Als Risikokapital im Versicherungswesen definiert man direkte und indirekte Anlage in …

… Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten gegen Unternehmen oder Genussrechten an Unternehmen

… voll eingezahlte Aktien, die in einen organisierten Markt einbezogen oder an einer Börse in einem Staat außerhalb des EWR oder der Vollmitgliedstaaten der OECD zum amtlichen Markt zugelassen oder dort in einen organisierten Markt einbezogen sind

… andere voll eingezahlte Aktien

… Geschäftsanteile an einer GmbH

… Kommanditanteile und Beteiligungen als stiller Gesellschafter

sowie Anlagen mit besonderen Risiken.
 
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Stichworte:
Risikokapitalquote, Risikokapital, Quote, Venture Capital, Wagniskapital
 
 
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