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Risikoübernahme-Grundregel
 
Die Risikoübernahme-Grundregel ist eine allgemein gültige Richtlinie bei der Übernahme von Risiken durch entsprechende Unternehmen beispielsweise im Rahmen einer Verbriefungstransaktion von Finanzinstituten.
Die Regel besagt, dass der Sicherungsgeber, also das Risiko übernehmende Institut, ein Risikomanagement in mindestens demselben Umfang und derselben Qualität haben muss, wie der Sicherungsnehmer, also das Risiko übergebende Institut. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Sicherungsgeber eventuelle Verluste aus den Finanztransaktionen ebenso gut verkraftet, wie der Sicherungsnehmer.
 
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Stichworte:
Risikoübernahme-Grundregel, Risikoübernahme, Sicherungsnehmer, Sicherungsgeber
 
 
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