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Rückgeld
 
Das Rückgeld bzw. der Rückzoll ist auch bekannt als Draw-Back (Zollrückvergütung) und meint die Erstattung bestimmter Zollabgaben für importierte Waren, wenn diese wieder in ein fremdes Zollgebiet exportiert werden. Sollte das Rückgeld den Betrag der importierten Ware überschreiten, dann entsteht eine sogenannte Ausfuhrprämie.
Die Zollrückvergütung ist zu finden bei der Aktiven Veredelung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen meint man damit die Einführung von Nichtgemeinschaftswaren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung (Reparatur) in das Zollgebiet der Gemeinschaft (Europäische Gemeinschaft). Nach Durchführung der Vorgänge werden diese Waren allerdings wieder exportiert. Sobald die Waren in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft eingeführt werden, wird eine Einfuhrabgabe erhoben.

In Bezug auf das Rückgeld wird auf die importierten Vorprodukte vorerst unter Erhebung der Einfuhrabgaben sowie gegebenenfalls unter Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen in den zollfreien Verkehr übergeführt. Nachdem die Waren wieder exportiert worden, kann ein Antrag auf Erstattung bzw. Erlass der bereits entrichteten Einfuhrabgaben gestellt werden.

Ziel des Rückzolls ist unter Andere, die Wettbewerbsfähigkeit nationaler Unternehmen zu fördern und vor Allem auch den Absatz der produzierten Waren in Drittländern zu erleichtern.
 
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Stichworte:
Rückgeld, Rückzoll, Draw-Back, Zollrückvergütung, aktive Veredelung, Zoll
 
 
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