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Salam
 
Der Begriff „Salam“ stammt aus dem islamischen Handelsrecht. Hierbei handelt es sich um einen aus dem arabisch stammenden Vertragstyp, bei dem der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt den Vertragsgegenstand aushändigt, der Käufer jedoch sofort in Vorleistungspflicht treten muss und den vollständigen Kaufpreis zu entrichten hat. Diese Art von Vertrag kann nicht einseitig aufgehoben oder gekündigt werden.
Fundamentaler Bestandteil des Vertrages ist die Festlegung des Lieferzeitpunktes des Verkäufers an den Käufer. Durch den im Voraus entrichteten Kaufpreis wird der Verkäufer in die Lage versetzt, die Herstellung des Wirtschaftsgutes durch den Kauf von Rohstoffen und Betriebsmitteln zu realisieren.

Solche Geschäfte wurden und werden noch immer, ähnlich einem so genannten Ernte-Unterstützungskredit, beispielsweise in der Landwirtschaft getätigt, um durch den Kauf von Saatgut, Düngemitteln und Pflanzen oder der Finanzierung von Erntehelfern zu einem möglichst großen Ertrag zu kommen. In diesem Fall wird nach der Ernte die vereinbarte Menge des Ertrages an den Käufer ausgehändigt bzw. geliefert.

Auch Nicht-Muslime finden oft Gefallen an diesem Finanzierungskonzept. Viele andere Vertragsarten begründen sich ebenfalls aus den arabischen Gepflogenheiten. Zu nennen sind hier

- Istisna,
- Ijara oder
- Murabaha.


Unter dem Oberbegriff des „Islamic Banking“ werden all diese Vertragsarten zusammengefasst. Diese traditionell arabischen Finanzierungskonzepte finden auch in den Industrienationen der westlichen Welt immer mehr Anhänger.
 
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Stichworte:
Salam, Vertrag, Arabien, Muslime
 
 
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