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Salinenschein
 
Der Begriff „Salinenschein“ ist eine aus dem Österreichischen umgangssprachliche Bezeichnung für „Partialhypothekaranweisungen“.
Historisch geht diese Bezeichnung auf die Tatsache zurück, dass der österreichische Staat in der Mitte des 19. Jahrhunderts Anleihen auf seine Salinen in den Gemeinden Gmunden, Aussee und Hallein als Banknoten ausgab. Der Eigner dieser Salinenscheine wurde an den finanziellen Erträgen der Saline beteiligt.

Mit diesen Salinenscheinen wurden die erhöhten Staatsausgaben in den Jahren nach der bürgerlichen Revolution zwischen 1818 und 1848 zwischen finanziert. Anfangs wurden Anleihen im Gegenwert von 30 Millionen Gulden heraus gegeben. Dieser Wert stieg in den Folgejahren bis er im Jahre 1861 bei 100 Millionen Gulden lag.

Die Verzinsung dieser Anleihen lag zunächst bei bis zu 6 Prozent, wurde später jedoch auf nur noch 2,5 bis 4 Prozent reduziert.

Für die Herausgabe der Salinenscheine war anfangs der Reichsfinanzminister zuständig. Sie stellten jedoch keine Staatsschuld dar, da für die Rückzahlung viel mehr die Reichsräte der österreichischen Bundesländer zuständig waren.

Hauptsächlich wurde in den ersten Jahren die Besoldung der Soldaten und die Material- und Lebensmittellieferungen an das Heer damit bezahlt. Später entwickelten sich die Salinenscheine zu einem zweiten gebräuchlichen Zahlungsmittel neben den österreichischen Gulden. Durch diesen Effekt wurde die Einführung von Zahlungsmitteln in Papierform etabliert und folglich der Geldschein erfunden.
 
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Stichworte:
Salinenschein, Partialhypothekaranweisungen
 
 
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