Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Sanktionen der EZB
 
Generell werden als Sanktionen jegliche Maßnahmen bezeichnet, die bei einem fehlerhaften oder ungenügendem Verhalten eingeleitet werden. Sie sollen dazu dienen, derartiges Verhalten zukünftig zu vermeiden und zu verhindern.
Die Sanktionen der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden nach geltendem EU-Recht (Europäische Union) genau festgelegt. Danach ist es möglich, dass die EZB Geschäftspartner ausschließen kann, sofern sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Das betrifft alle Verpflichtungen, die die Geschäftspartner der Zentralbank gegenüber haben.

Beispiele für derartige Verstöße sind

- die Nichteinhaltung der Tenderregeln

- die Nichteinhaltung der geltenden Regeln bei bilateralen Geschäften
-> Beispiel: Wenn ein Geschäftspartner keine ausreichenden refinanzierungsfähigen Sicherheiten bringen kann, durch die er den zugeteilten Liquiditätsbetrag absichern kann.

- Bekanntwerden von Pflichtverletzungen seitens des Geschäftspartners, wenn dieser beispielsweise nicht refinanzierungsfähige Sicherheiten verwendet

- ein Verstoß jeglicher Art, der den Zugang zur Spitzenrefinanzierungs-Fazilität betrifft
-> Beispiel: Würde ein Geschäftspartner, dessen Zahlungsausgleichskonto am Tagesende einen Sollsaldo aufweist, nicht die Voraussetzungen für diese Fazilität mitbringen.

etc.

Sanktionen jeglicher Art sind immer mit Schwierigkeiten verbunden. Wer auch nur eine einzige Vereinbarung verletzt, die mit der Europäischen Zentralbank getroffen wurde, muss mit Sanktionen rechnen. Nur die strikte Einhaltung aller Vereinbarungen verhindert derartige Maßnahmen.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Sanktionen der EZB, Sanktion, Europäische Zentralbank
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten