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Schadensersatzpflicht
 
Schadensersatz ist der Ausgleich eines entstandenen Schadens, der Jemandem ohne seinen Willen oder gegen seinen Willen entstanden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Schaden durch eine Person oder durch eine Sache verursacht wurde.
Die Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Demnach ist zum Ersatz des entstandenen Schadens derjenige verpflichtet, der

- das Leben,
- die Gesundheit,
- das Eigentum,
- die Freiheit,
- den Körper oder
- irgendein anderes Recht eines Anderen

verletzt.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist. In jedem der Fälle besteht eine Schadensersatzpflicht.

Schadensersatzpflicht trifft auch eine solche Person, die gegen ein Gesetz verstößt, das dem Schutz einer anderen Person dient. Wenn auch ein Verstoß gegen dieses Gesetz ohne Verschulden möglich ist, tritt die Schadensersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen

-> gesetzlichen Schadensersatzansprüchen und
-> vertraglichen Schadensersatzansprüchen.

Derjenige, den die Schadensersatzpflicht trifft, muss den Zustand wieder herstellen, der vor dem Eintreten des Ereignisses, das zur Schadensersatzpflicht führte, herrschte oder bestehen würde, wenn das zum Schadensersatzpflicht führende Ereignis nicht eingetreten wäre. Wenn die geschädigte Person einverstanden ist, kann auch eine Entschädigung in Geld erfolgen. Auch eventuell entgangene Gewinne sind zu ersetzen. Diese müssen konkret berechnet werden.

Eine Schadensersatzpflicht kann auch aus einem Vertrag wie einem Versicherungsvertrag heraus entstehen.
 
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Stichworte:
Schadensersatzpflicht, Schadensersatz, BGB
 
 
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