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Schatzanweisungen
 
Schatzanweisungen, auch Bundesschatzanweisungen oder Schätze genannt, sind bestimmte Inhaberschuldverschreibungen (IHS) und werden von öffentlichen Gebietskörperschaften und Institutionen, genauer gesagt dem Bund, begeben (emittiert).
Schatzanweisungen haben eine Anfangslaufzeit von 2 Jahren und sie können üblicherweise durch jedermann erworben werden. Die Emission und Zuteilung erfolgt mit Hilfe des Tenderverfahrens im amerikanischen Stil. Dabei werden regelmäßige Abstände eingehalten. Der Handel erfolgt an allen deutschen Wertpapierbörsen im regulierten Markt.

Üblicherweise sind diese IHS mit Zinsscheinen ausgestattet, da sie in der Regel als festverzinsliche Papiere begeben werden. Es gibt allerdings auch unverzinsliche Schatzanweisungen ohne Zinsscheine. Eine weitere besondere Art sind die Länderschatzanweisungen, die eine Anfangslaufzeit von 10 Jahren haben.

Die Bundesschatzanweisungen dienen dem vor allem der mittel- und langfristigen Finanzierung eines Geldbedarfs und versorgen den Bundeshaushalt kurzfristig mit Liquidität.
 
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Stichworte:
Schatzanweisungen, Schatzanweisung, Schätze, Bundesschatzanweisung, Bund, IHS
 
 
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