Die Art der Schiffe kann dabei von Emission zu Emission verschieden sein. Beispielsweise kann es sich um Öltanker oder auch um Passagierschiffe handeln. Darüber hinaus kann sich die Schiffsbeteiligung aber auch auf Kühlschiffe, Containerschiffe oder Massengutfrachter, so genannte Bulker, beziehen.
Wie bei jedem anderen geschlossenen
Fonds kann ein Anleger bei einer Schiffsbeteiligung sein Geld
nur innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums anlegen. Ist das schon im Vorfeld notwendige Eigenkapital erreicht, wird der Fonds geschlossen. Durch seine Einlage wird der Anleger Kommanditist an der Fondsgesellschaft. Die
Laufzeiten des Fonds liegen in der Regel zwischen 10 bis 25 Jahren, was eine Schiffsbeteiligung damit in der Regel nur für Anleger interessant macht, die längerfristig ihr Geld investieren wollen. Charakteristisch bei einer solchen Beteiligung ist, dass es in Bezug auf die Verzinsung keinen festen Anspruch gibt und auch kein fester Rückzahlungstermin vereinbart wird.
Bei einem Schiffsfonds steht das konkrete Investitionsobjekt von vorne herein fest. Es handelt sich also nicht um einen so genannten „Blind Pool“, bei dem das Finanzierungsziel noch nicht bekannt ist.
Möchte ein Anleger seine Beteiligungsanteile abstoßen, so steht im heute das Instrument des Zweitmarktes zur Verfügung. Eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft ist nicht möglich. Seit der Einführung der
Tonnagensteuer ist eine Schiffsbeteiligung für einen Kommanditisten mit einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus der Beteiligung verbunden. Der Gewinn ist mit dem individuelle Steuersatz des Anlegers von diesem zu entrichten.