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Schiffsfonds
 
Der Schiffsfonds bzw. eine Schiffsbeteiligung ist ein Investmentfonds zur Kapitalbeteiligung am Bau oder Erwerb von Schiffen gleich welchen Typs (vorrangig Seeschiffe). Da ein Schiffsfonds ein geschlossener Fonds ist, können die Anleger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) und bis zu einer maximalen Fondssumme Beteiligungen erwerben.
Durch den Erwerb von Beteiligungen über einen Schiffsfonds wird der Investor Kommanditist (Teilhafter) an der Gesellschaft. Solange die Einlage also nicht vollständig erbracht wurde, haftet der Anleger im Außenverhältnis mit seinem persönlichen Vermögen gegenüber weiteren Gesellschaftsgläubigern. Diese Haftung erlischt, sobald die komplette Kommanditeinlage erbracht wurde. Die Kommanditisten können sich entweder direkt ins Handelsregister mit eintragen lassen (Basis ist der Gesellschaftsvertrag) oder über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt sein. Im letzten Fall verwaltet der Treuhänder das Vermögen des Treugebers im eigenen Namen auf Rechnung des Investors auf Basis eines Treuhandvertrages.

Einfluss auf die Geschäftsführung hat man keinen. Diese obliegt ausschließlich den vollhaftenden Gesellschaftern (Komplementär). Allerdings haben die Anleger folgende Rechte und Ansprüche:

•    Mitwirkungsrecht
•    Kontrollrecht
•    Beteiligung am Gesellschaftsergebnis
•    Anteil am Auseinandersetzungsguthaben

Entschiedet man sich für die Beteiligung an einem Schiffsfonds, investiert man sein Kapital üblicherweise langfristig über zehn bis 25 oder mehr Jahre ohne festen Rückzahlungstermin. Es fließt ins Eigenkapital der Gesellschaft, sodass kein Anspruch auf Guthabenverzinsung besteht, sondern eine Beteiligung an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft gegeben ist. Dadurch besteht folglich auch das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.
 
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Stichworte:
Schiffsfonds, Schiffsfond, Investmentfonds, Fonds, Fonds, Schiffsbeteiligung
 
 
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