Durch den Erwerb von Beteiligungen über einen Schiffsfonds
wird der Investor Kommanditist (Teilhafter) an der Gesellschaft. Solange die Einlage also nicht vollständig erbracht wurde, haftet der Anleger im Außenverhältnis mit seinem persönlichen Vermögen gegenüber weiteren Gesellschaftsgläubigern. Diese Haftung erlischt, sobald die komplette Kommanditeinlage erbracht wurde. Die Kommanditisten können sich entweder direkt ins Handelsregister mit eintragen lassen (Basis ist der Gesellschaftsvertrag) oder über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt sein. Im letzten Fall verwaltet der Treuhänder das Vermögen des Treugebers im eigenen Namen auf Rechnung des Investors auf Basis eines Treuhandvertrages.
Einfluss auf die Geschäftsführung hat man keinen. Diese obliegt ausschließlich den vollhaftenden Gesellschaftern (Komplementär).
Allerdings haben die Anleger folgende Rechte und Ansprüche:• Mitwirkungsrecht
• Kontrollrecht
• Beteiligung am Gesellschaftsergebnis
• Anteil am Auseinandersetzungsguthaben
Entschiedet man sich für die Beteiligung an einem Schiffsfonds, investiert man sein Kapital üblicherweise langfristig über zehn bis 25 oder mehr Jahre ohne festen Rückzahlungstermin. Es fließt ins Eigenkapital der Gesellschaft, sodass kein Anspruch auf Guthabenverzinsung besteht, sondern eine Beteiligung an den wirtschaftlichen Ergebnissen der
Fondsgesellschaft gegeben ist. Dadurch besteht folglich auch das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.