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Schöffengeld
 
Der Begriff „Schöffengeld“ stammt aus der Geschichte und stellte zu jener Zeit eine Art Aufwandsentschädigung dar. Die Zahlung eines solchen Entgeltes findet aber auch in der heutigen zeit noch Anwendung.
Schöffengeld wurde zum Einen Personen gewährt, die den Gemeindevorsteher ehrenamtlich unterstützten oder die ihn teilweise auch vertreten mussten. Es wurde zur damaligen Zeit nur in ländlichen Gemeinden gewährt.

Heutzutage wird als Schöffengeld ebenfalls ein Entgelt benannt, das an sachkundige Persönlichkeiten gezahlt wird, die an bestimmten Verfahren zur Rechtssprechung oder Verwaltung teilnehmen. Dieses Geld wird nach Sitzungstagen und Anreiseweg berechnet und unmittelbar nach Ende des Ereignisses ausgezahlt.

Wer eine Ladung als Sachverständiger zu einer Gerichtsverhandlung erhält, bezieht ebenso Schöffengeld, wie jemand, der als Bergschöffe im Bergverhör dabei ist. Auch an Geschworenengerichten spielt das Schöffengeld eine Rolle.

Alle Beisitzer bei einer Gerichtsverhandlung erhalten also eine Aufwandsentschädigung und eine Fahrtkostenerstattung. Diese Beträge werden insgesamt als Schöffengeld bezeichnet. In den USA ist es auch üblich, bei mehrtägigen Prozessen sämtliche Hotelkosten, Verpflegungskosten und eine Art Tagegeld an die berufenen Geschworenen zu zahlen.

Die Auszahlung des entsprechenden Betrages erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Verhandlung. Die Bezeichnung als „Schöffengeld“ wurde aber weitgehend durch den Begriff „Gerichtsgeld“ abgelöst.
 
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Stichworte:
Schöffengeld, Aufwand, Aufwandsentschädigung, Gerichtsgeld
 
 
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