Im Rahmen einer schriftlichen
Schufa-Auskunft werden sämtliche in der zentralen Datei gespeicherten Daten der betreffenden Person zusammengestellt und übersichtlich aufgelistet.
In einer solchen Aufstellung findet man beispielsweise die folgenden Fakten: • Name, Vorname
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• aktuelle und frühere Anschriften
• Informationen, die durch Vertragspartner gemeldet wurden (Positiv- oder Negativmerkmale)
• Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen/ amtlichen Bekanntmachungen (z.B. EV, Haftbefehl etc.)
Gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist dem Betroffen auf Antrag Auskunft zu erteilen über …
… die zu seiner Person gespeicherten Daten
… die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden
… den Zweck der Speicherung
Grundsätzlich hat diese
Eigenauskunft unentgeltlich zu erfolgen. Die
SCHUFA Holding AG aber beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf mündliche Auskünfte. Eine schriftliche Eigenauskunft ist lediglich auf Antrag über das Verbraucherportal der Schufa möglich. Hierzu ist eine Registrierung notwendig, wofür wiederum eine einmalige Anmeldegebühr fällig wird.
Eine Auskunft an andere Stellen (z.B.
Kreditinstitute) wird nur entgeltlich und dann erteilt, wenn ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des BDGS glaubhaft dargelegt wird. Alle gespeicherten Informationen aber erfährt ausschließlich die betroffene Person selbst, d.h. Dritte erhalten lediglich die für ein Geschäftsverhältnis relevanten Daten.