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Schuldenquote, staatliche
 
Die staatliche Schuldenquote ist eine volkwirtschaftliche Kennzahl und wird als Verhältnis zwischen dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) und dem öffentlichen Schuldenstand zu aktuellen Marktpreisen definiert.
Für den Beitritt zur Europäischen Union (EU) gelten die Regeln aus dem Maastrichter Vertrag. Dort sind wichtige Konvergenzmerkmale für alle Mitgliedsstaaten festgelegt. Nur wer diese Bedingungen erfüllt, bekommt die Möglichkeit, der Europäischen Union beizutreten.

Ein wichtiges Konvergenzmerkmal ist die Festlegung der maximalen Schuldenquote eines Staates. Diese darf 60 Prozent vom nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Sobald der öffentliche Schuldenstand höher als 60 Prozent liegt, ist ein Beitritt zur Europäischen Union nur noch unter bestimmten Sondervoraussetzungen möglich. Diese werden durch einen gewissen Ermessensspielraum im Maastrichter Vertrag möglich. Sobald nachgewiesen wird, dass die Schuldenquote rückläufig ist und sich der Wert schnell dem vorgegebenen Wert nähert, ist ein Beitritt trotz erhöhter Schuldenquote möglich.

Jeder Staat, der über einen Beitritt in die Europäische Union nachdenkt, muss sich allen Kriterien aus dem Maastrichter Vertrag stellen. Die Schuldenquote sollte stets einen akzeptablen Wert haben, da sonst die fristgerechte Bedienbarkeit des gesamten Schuldendienstes auf Dauer nicht mehr gegeben ist. Um die Schuldenquote möglichst gering zu halten, arbeitet in jedem Staat ein Schuldenmanagement. Dieses kümmert sich darum, dass möglichst geringe Kosten für alle Verbindlichkeiten anfallen und diese fristgerecht bedient werden können.
 
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Stichworte:
staatliche Schuldenquote, Masstrichter Vertrag, Konvergenzkriterien
 
 
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