Durch den Abschluss eines Vertrages (z.B. Darlehensvertrag, Kaufvertrag) geht man ein
Schuldverhältnis ein. Dieses ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Teil des Schuldrechts geregelt. Grundsätzlich bedeutet es aber, dass der Schuldner zur vereinbarten Leistung verpflichtet und der Gläubiger (Empfänger der Leistung) zum Eintreiben der Leistung berechtigt ist.
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die Leistung durch den Schuldner erbracht wurde. Allerdings sind laut dem BGB auch abweichende Regelungen möglich.
Als Schuldner können aber auch mehrere Personen gleichzeitig auftreten. Diese schulden dann zu gleichen Anteilen, sofern keine
gesamtschuldnerische Haftung vorgesehen ist. In diesem Fall würde jeder einzelne Schuldner mit der gesamten Schuld verpflichtet sein und der Gläubiger kann von einer beliebigen Person die gesamte Leistung einfordern.
Schuldverhältnisse sind alltäglich und begleiten eine Person das ganze Leben, da nicht nur schriftliche Verträge sondern auch mündliche ein solches Verhältnis begründen können.
Beispiele
Darlehensvertrag
-> Bank = Gläubiger
->
Kreditnehmer = Schuldner
Kaufvertrag
-> Verkäufer = Gläubiger
-> Käufer = Schuldner