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Schuldner
 
Der Begriff „Schuldner“ bezeichnet die wirtschaftliche Stellung einer Person, die einer anderen Person gegenüber verpflichtet ist, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Diese Leistung kann sowohl eine Geld- als auch Sach- oder Dienstleistungen sein.
Durch den Abschluss eines Vertrages (z.B. Darlehensvertrag, Kaufvertrag) geht man ein Schuldverhältnis ein. Dieses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Teil des Schuldrechts geregelt. Grundsätzlich bedeutet es aber, dass der Schuldner zur vereinbarten Leistung verpflichtet und der Gläubiger (Empfänger der Leistung) zum Eintreiben der Leistung berechtigt ist.

Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die Leistung durch den Schuldner erbracht wurde. Allerdings sind laut dem BGB auch abweichende Regelungen möglich.

Als Schuldner können aber auch mehrere Personen gleichzeitig auftreten. Diese schulden dann zu gleichen Anteilen, sofern keine gesamtschuldnerische Haftung vorgesehen ist. In diesem Fall würde jeder einzelne Schuldner mit der gesamten Schuld verpflichtet sein und der Gläubiger kann von einer beliebigen Person die gesamte Leistung einfordern.

Schuldverhältnisse sind alltäglich und begleiten eine Person das ganze Leben, da nicht nur schriftliche Verträge sondern auch mündliche ein solches Verhältnis begründen können.

Beispiele

Darlehensvertrag
-> Bank = Gläubiger
-> Kreditnehmer = Schuldner

Kaufvertrag
-> Verkäufer = Gläubiger
-> Käufer = Schuldner
 
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Stichworte:
Schuldner, Kreditnehmer, Kreditvertrag, Ratenkredit, Schuldverhältnis, Gläubiger
 
 
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