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Schuldnerberatung
 
Eine Schuldnerberatung (auch Sozialberatung für Schuldner oder Schuldenberatung genannt) umfasst die psychologische sowie rechtliche Beratung, finanzielle Betreuung und Unterstützung überschuldeter Personen und Familien durch Angehörige rechtsberatender Berufe oder einer speziell zu diesem Zweck geschaffenen Schuldnerberatungsstelle.
Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Regelungen bezüglich der Schuldnerberatung. Sowohl im zweiten als auch im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) aber finden sich Erwähnungen zu dieser Tätigkeit:

SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Die Schuldnerberatung wird hier als Teil der kommunalen Eingliederungsleistungen und somit „(…) einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit (…)“ betrachtet. Sie dient neben anderen Leistungen der „(…) Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben (…)“.

SGB XII (Sozialhilfe)
Ist eine Schuldnerberatung möglich und notwendig, sollte diese auch in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden von öffentlicher Seite übernommen, sofern die aktuelle Lebenslage des Betroffenen anderweitig (unabhängig von einer Beratung) nicht überwunden werden kann. Andernfalls kann individuell über eine Kostenübernahme entscheiden werden. Die Kostenübernahme kann zudem in einer pauschalisierten Abgeltung der Leistung der Schuldnerberatungsstelle erfolgen.

Eine effektive Schuldnerberatung ist gekennzeichnet durch ein komplexes Beratungspaket. Ziel ist stets, die grundlegenden Lebensbedürfnisse des Betroffenen zu sichern. Langfristiges Ziel soll die Regulierung und Abarbeitung der Schulden sein.

Eine Schuldnerberatung wird üblicherweise dann in Anspruch genommen, wenn man selbst nicht in der Lage ist, die eigene Lebenslage zu ändern oder sein Geld in den Griff zu bekommen. Oftmals enden die Beratungen in der Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz.
 
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Stichworte:
Schuldnerberatung, Schuldenberatung, Schulden, Beratung
 
 
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