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Schuldtitel, festverzinslicher
 
Als festverzinslicher Schuldtitel wird eine Urkunde bzw. ein Wertpapier bezeichnet, bei dem die Zinsen für die komplette Laufzeit des Vertrages festgelegt werden, d.h. der Anleger weiß genau, welchen Ertrag er bei Fälligkeit zu erwarten hat.
Der Schuldner hat folglich gleich bleibende Zinsen auch für einen längeren Zeitraum zu zahlen, was für ihn aber ebenfalls eine Kalkulationsbasis bietet.

Die Verzinsung ändert sich auch dann nicht, wenn größere Änderungen am Finanzmarkt während der Laufzeit erfolgen. Damit ist der Schuldner vor größeren Schwankungen abgesichert.

In einem solchen Schuldtitel ist sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger aufgeführt. Außerdem sind der Umfang, die Art und der Inhalt der geschuldeten Leistung genau vermerkt. Im Falle eines festverzinslichen Schuldtitels ist auch die konstante Höhe der fälligen Zinsen genau bestimmt. Das ist die Grundvoraussetzung, damit ein solcher Titel im Bedarfsfall vollstreckt werden kann. Sind nicht alle relevanten Daten korrekt aufgeführt, ist eine Vollstreckung nicht möglich oder der Schuldner hat die Möglichkeit, den Schuldtitel für nicht zulässig zur Vollstreckung erklären zu lassen. Auf Antrag wird das Dokument überprüft und unzulässig erklärt, wenn nicht alle Daten korrekt im Titel vermerkt sind.

Bei einem festverzinslichen Schuldtitel ist es besonders wichtig, den genauen Zinssatz für die gesamte Laufzeit zu vermerken. Ist dies nicht der Fall, wird eine Vollstreckung des Titels unmöglich. Beide Parteien müssen den Inhalt des Dokuments bei Abschluss der Vereinbarung genau überprüfen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Ein eindeutiger Schuldtitel sichert sowohl Gläubiger als auch Schuldner ab.
 
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festverzinslicher Schuldtitel
 
 
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