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Sektor, nichtfinanzieller
 
Als nichtfinanzielle Sektoren bezeichnet die Europäische Zentralbank (EZB) private Haushalte, private Organisationen, nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (KG) und öffentliche Haushalte. Wichtig ist, dass diese keinen Erwerbszweck verfolgen.
Wirtschaftssubjekte mit gemeinsamen Merkmalen werden in Sektoren zusammengefasst. Die Sektorenbildung erfolgt meist unter funktionellen und institutionellen Gesichtspunkten. Neben den nichtfinanziellen Sektoren gibt es z. B. auch den Sektor „Ausland“. Dieser Sektor ist die Zusammenfassung aller ausländischen Wirtschaftssubjekte. Auf Grund welcher Merkmale die einzelnen Sektoren gebildet werden, ist abhängig von der zu behandelnden Fragestellung.

Die Einteilung in Unternehmen, öffentliche Haushalte (Staat) und private Haushalte stellt in der Wirtschaftstheorie und in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die gebräuchlichste Sektorengliederung dar. Es gibt auch eine Einteilung in fünf institutionelle Sektoren, zu denen

- nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften,
- finanzielle Kapitalgesellschaften,
- private Organisationen ohne einen Erwerbszweck,
- private Haushalte und
- der Staat

gehören. Generell ist eine unterschiedliche Sektorierung möglich. Die Europäische Zentralbank hat die Einstufung in nichtfinanzielle Sektoren vorgenommen und arbeitet danach. In der Wirtschaft ist die Sektorierung in vielen Bereichen sehr sinnvoll. So können von ausgewählten Merkmalen her ähnliche Wirtschaftssubjekte in den einzelnen Sektoren zusammengefasst werden.
 
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Stichworte:
nichtfinanzieller Sektor, nichtfinazielle Sektoren
 
 
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