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Selbstfinanzierung
 
Die Selbstfinanzierung ist eine Art der Eigenfinanzierung von Unternehmen und ist gekennzeichnet durch die Bildung von Eigenkapital. Diese Finanzierungsart gehört in die Riege der Innenfinanzierung.
Die Eigenkapitalbildung kann sowohl durch

-> die Nichtausschüttung, auch Thesaurierung genannt, von erwirtschafteten Gewinnen
-> als auch durch die Unterbewertung von Vermögenswerten


erfolgen. In beiden Fällen bildet das Unternehmen dadurch Rücklagen, die als Eigenkapital erhalten bleiben.

Die Nichtausschüttung gilt hierbei als offene Selbstfinanzierung. Thesauriert werden bei der Selbstfinanzierung die Gewinne nach Steuern, Abschreibungen und Ausschüttungen, d.h. der reine Nettoertrag. Diese werden letztendlich in der Bilanz unter dem Punkt „Gewinnrücklagen“ verbucht und sind somit für alle sichtbar und offen zugänglich.

Die Selbstfinanzierung kann aber auch verdeckt erfolgen, indem stille Rücklagen unter Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten gebildet werden. Diese Form bietet gegenüber der offenen Finanzierung einen großen Vorteil. Die Bildung der offenen Rücklagen muss aus dem versteuerten Gewinn erfolgen. Bei der stillen Form hingegen erscheinen diese gar nicht als Gewinne, sodass in der Periode keine Steuern anfallen. So wird der Gewinn erst besteuert, wenn er nach Auflösung der stillen Rücklagen in Erscheinung tritt. Damit tritt eine Steuerstundung in Kraft, die dem Betrieb zunächst eine Liquiditätshilfe bietet.
 
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Stichworte:
Selbstfinanzierung, Eigenfinanzierung, Innenfinanzierung, offene, verdeckte
 
 
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