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Seminargeld
 
Ein Seminargeld wurde seit Ende des 18. Jahrhunderts fällig, wenn sich jemand dazu entschloss, an einem Lehrerseminar teilzunehmen, um sich als Volksschullehrer ausbilden zu lassen.
Dieses Lehrer Seminar dauerte zwei bis drei Jahre und bereitete die Kandidaten auf ihren zukünftigen Beruf vor. Während der gesamten Zeit wohnten sie auch im Seminargebäude.

Pädagogische Akademien entstanden in Deutschland etwa ab 1920. Danach hatten die zukünftigen Lehrer ein viersemestriges Studium zu absolvieren. Um 1970 gingen dann diese Studiengänge in die Universitäten ein.

Auch in der katholischen Kirche gab es ein Seminargeld. Dabei handelte es sich um eine Abgabe, die der Bischof von den Kirchengemeinden abverlangen durfte. Dieses Geld wurde zur Errichtung und Erhaltung einer Ausbildungsstätte für Geistliche verwendet. Gestattet wurde diese besondere Abgabe durch eine Festlegung im Konzil von Trient von 1563.

Heutzutage wird ein Seminargeld fällig, wenn ein Seminar zur Weiterbildung gebucht wurde. Diese Gebühr enthält normalerweise Gebühren für die Seminarunterlagen, für die Dozenten und teilweise auch für die Verpflegung während der Dauer des Seminars. Das Seminargeld ist in bar und meist im Voraus zu entrichten. Seminargeld umfasst auch die Miete für den Seminarraum und die benötigten Geräte.
 
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Stichworte:
Seminargeld, Seminar, Lehrer, Universität, Gebühr
 
 
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