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Short Hedge
 
Der Short Hedge (dt.: Sicherungsverkauf; auch selling hedge oder short hedging genannt) ist eines der Grundprinzipien der Kurssicherungsgeschäfte an den Terminmärkten. Der Begriff „Short“ wird im Finanzwesen für die Position eines Verkäufers verwendet und der Begriff „Hedge“ meint ein Sicherungsgeschäft.
Beim Short Hedge bedient sich ein Marktteilnehmer einem Absicherungsinstrument für einen abgeschlossenen Kontrakt, d.h. der Marktteilnehmer hat mit einem Gegenpartner ein Vertrag über die Lieferung eines bestimmten Gutes zu einem festgelegten Zeitpunkt abgeschlossen, für den üblicherweise der zu dem Zeitpunkt vorherrschende Marktpreis (Kassakurs, Spotpreis) zu zahlen ist.

Sollte der Marktteilnehmer nun mit fallenden Preisen für das Gut rechnen, kann er sich durch einen Short Hedge absichern, indem er gleichzeitig einen Terminkontrakt zum Verkauf desselben Basiswertes zu einem fest vereinbarten Preis abschließt.

Fallen die Preise tatsächlich, können die Umsatzeinbußen aus dem Grundgeschäft durch die Erträge aus dem Terminkontrakt abgefangen werden, denn hier erhält der Marktteilnehmer den vereinbarten Preis ungeachtet der aktuellen Marktbedingungen. Zu beachten ist aber, dass der Short Hedge ein Verpflichtungsgeschäft ist, d.h. der Nutzer muss die Basiswerte definitiv bei Fälligkeit liefern. Sollte auf Grund der Umstände diese Möglichkeit nicht oder nicht im vollen Umfang bestehen, muss er mit Umsatzeinbußen, Vertragstrafen oder Ähnlichem rechnen.

Generell dient der Short Hedge also zur Absicherung von Preis- oder Kursrückgängen bestimmter Güter. Dabei können sowohl die im Bestand des Hedgers gehaltenen Güter als auch die zukünftig zufließenden Gütermengen abgesichert werden.
 
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Stichworte:
Short Hedge, Short-Hedge, short hedge, short hedging, selling hedge, Absicherung, Absicherungsgeschäft, Kurssicherung
 
 
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