Grundsätzlich unterscheidet man zwischen
- Angriffssicherheit und
- Betriebssicherheit.
Auch um Finanzwesen gibt es verschieden Sicherheitszustände. Im Bereich der Geld- und Vermögensanlage bedeutet es die
Erhaltung des angelegten Vermögens und im Kreditbereich die Sicherung des geliehenen Betrages. Dabei ist die Sicherheit abhängig von den Risiken des Grundgeschäftes wie die Bonität des Schuldners etc.
Beispiele:
- Risikostreuung
-> Geldanlage in verschiedene Risikobereiche
- Hinterlegung von Wertpapieren oder Bargeld
-> eine Sicherheit mit Wertpapieren kann nur bis zu einer Höhe von drei Vierteln des aktuellen Kurswertes geleistet werden
- im Zusammenhang mit der
Kreditvergabe
-> Sicherungsübereignung von Gegenständen etc., Bürgschaft, Verpfändung etc.
Im entscheidungstheoretischen Sinne besteht Sicherheit dann, wenn die zukünftige Umweltentwicklung bekannt ist und auch nur diese eine Entwicklung möglich ist.
Als Sicherheit gilt ebenso die Tatsache, dass der Veräußerungswert eines Finanzinstruments zur Beurteilung der Wertpapiere im Voraus genau bekannt ist.
Auch die Fähigkeit eines Unternehmens, alle eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzinvestor durch einen hohen erzielten Cashflow erfüllen zu können, gilt als Sicherheit.