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Sicherungsfonds
 
Sicherungsfonds sind im Versicherungswesen zu finden und stellen eine Sicherungseinrichtung für die Versicherungsgesellschaften in Form einer Fondsanlage dar.
Mit der Bildung eines solchen Sicherungsfonds sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen und aller Personen, die aus dem Vertrag für die Lebensversicherung als begünstigt hervorgehen, abgesichert werden. Kommt der Versicherer in finanzielle Not, ist der Sicherungsfonds dazu da, die Verträge, die bei dem Versicherer bestehen, weiter zu führen.

Seit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vom 15. Dezember 2004 gilt für alle Lebens- und Krankenversicherer, dass sie ein Sondervermögen, einen so genannten Sicherungsfonds, bilden müssen.

Versicherungsunternehmen und Niederlassungen, welche in Deutschland ihren Geschäftssitz haben, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Sicherungsfonds anzugehören. Ausgenommen von dieser Regelung sind Niederlassungen von Unternehmen, welche ihren Firmenhauptsitz in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben.

Sollte der Fall eintreten, dass die finanziellen Mittel des Sicherheitsfonds nicht ausreichen, um einen übertragenen Versicherungsbestand zu sanieren, werden von der Aufsichtsbehörde die vertraglich garantierten Leistungen um maximal 5 % aus den übernommenen Verträgen reduziert. Im gegenteiligen Fall werden Überschüsse, die nach Deckung aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds entstehen, übrig bleiben, an die Mitgliedsunternehmen ausgeschüttet.

Finanziert wird der Sicherungsfonds durch die Beiträge der Mitglieder der Versicherungsgesellschaft. Zurzeit befindet sich der Sicherungsfonds noch in der Phase der Vermögensbildung. Diese wird voraussichtlich im Jahr 2009 abgeschlossen sein.
 
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Stichworte:
Sicherungsfonds, Versicherung, Versicherungsgesellschaft
 
 
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